![]() |
---|
Ferienapartments
Bero


Free WiFi

Free Parking
Herzlich Willkommen in Tettnang!
Unsere Apartments und Zimmer befinden sich nur ein paar Minuten von der Innenstadt entfernt, umgeben von Obstplantagen. Ein idealer Ort zum abschalten nach einem langen Tag mit Ausflügen. Zahlreiche Museen und Schlösser sind in der Nähe und der Bodensee befindet sich nur knapp 10 km entfernt. Ebenso das Ravensburger Spieleland, welches sich in knapp 8 Autominuten erreichen lässt. Durch unseren Schlüsselsafe ist auch eine späte Ankunft gewährleistet, so dass Sie unbesorsgt in den Urlaub starten können.
Im einzelnen ergeben sich aus dem Gastaufnahmevertrag folgende Rechte und Pflichten: (Quelle: Mustervertrag DEHOGA)
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt - gleichgültig ob mündlich oder schriftlich - oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4.a Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
4.b Die Kosten für den Gast betragen bei Storno, bzw. Nichtanreise:
-
Übernachtung mit Frühstück 80 %
-
Übernachtung mit Halbpension 70%
-
Übernachtung mit Vollpension 60 %
-
Bei einer reinen Übernachtung 90% des vereinbarten Reisepreises(betrifft Ferienwohnungen, -häuser, Appartements)
5.a Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
5.b Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
6. An- und Abreisetag gelten als ein Tag. Das Zimmer muss am Abreisetag bis 10 Uhr geräumt sein.
7. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Tettnang